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   VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90   

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https://dejure.org/1992,4169
VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90 (https://dejure.org/1992,4169)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.11.1992 - 13 UE 441/90 (https://dejure.org/1992,4169)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. November 1992 - 13 UE 441/90 (https://dejure.org/1992,4169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG, § 51 Abs 1 AuslG, § 26 Abs 1 AsylVfG
    Einzelfall einer erfolglosen Asylklage zweier iranischer Staatsangehöriger; Familienasyl und Rücknahme des Asylantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Den Schutz des Asylgrundrechts genießt unmittelbar deshalb nur derjenige, der selbst -- in seiner Person -- politische Verfolgung begründet zu befürchten hat (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 -- 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 --, BVerfGE 83, 216 (230)).

    Eine solche, aus fremden Schicksal abgeleitete Verfolgungssituation setzt allerdings voraus, daß die von politischer Repression betroffenen Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylbewerber mit ihnen teilt, und daß er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgrundbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 231).

    Eine solche Zwangslage ist zunächst dann anzunehmen, wenn die vom Staate ausgehende oder ihm zurechenbare Repression bereits das Ausmaß einer gruppengerichteten Verfolgung angenommen hat und jedes einzelne Gruppenmitglied deshalb in ständiger Furcht vor schwerwiegenden Rechtsgutbeeinträchtigungen leben muß, weil der Staat selbst die betreffende Bevölkerungsminderheit mit unnachgiebiger Härte und Ausdauer verfolgt oder -- bei von Dritten ausgehenden Übergriffen -- das Verfolgungsgeschehen in Form von flächendeckenden Ausschreitungen abläuft (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 231, 232).

    Einer solchen Gefährdungslage muß, selbst wenn diese für jeden einzelnen Angehörigen der betreffenden Gruppe noch nicht die Besorgnis rechtfertigt, selbst jederzeit von Verfolgungsmaßnahmen betroffen zu werden, Rechnung getragen werden, um das Phänomen politischer Verfolgung sachgerecht zu erfassen und tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslagen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts verkürzenden Weise zu mißachten (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 233; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 -- BVerwG 9 C 154.90 --).

    Ob eine solche Zwangslage im Einzelfall anzunehmen ist, wird vor allem davon abhängen, ob ein vergleichbares Verfolgungsgeschehen sich in der Vergangenheit schon häufiger ereignet hat, ob die Gruppenangehörigen als Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen, das Verfolgungshandlungen wenn nicht gar in den Augen der Verfolger rechtfertigt, so doch tatsächlich begünstigt, und ob sie allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind, mögen diese als solche auch noch nicht von einer Schwere sein, die die Annahme politischer Verfolgung begründet (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 233).

  • VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89

    Asylrecht: zur Situation von Christen im Iran; Asylantragstellung; Sippenhaft

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Für die Annahme einer sich hieraus für "einfache" Christen, wie die Kläger, ergebenden ausweglosen Situation fehlt es aber -- geht man von den vom Bundesverfassungsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 23. Januar 1991 genannten Kriterien aus -- nicht nur an einer signifikanten Häufung dieser Verfolgungsfälle, sondern auch daran, daß die Christen im Iran nicht generell rechtlos gestellt sind und im übrigen auch nicht in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen bzw. allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind (vgl. zum Ganzen bereits Urteile des Senats vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 -- und vom 6. Juli 1992 -- 13 UE 233/89 --).

    Hieran hält der Senat auch unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse und auch angesichts der von amnesty international in der zuletzt genannten Stellungnahme geäußerten Vorbehalte gegen eine isolierte Bewertung der Asylantragstellung als mögliche Verfolgungsgrund fest (vgl. bereits Urteil des Senats vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 -- und vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 -- sowie zuletzt Urteil vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 --).

  • VGH Hessen, 11.03.1991 - 13 UE 3545/89

    Iran; Verfolgung nach Bekanntwerden der Asylbeantragung; Beschränkung des

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Der Senat hat dabei nicht nur über die im Verfahren erster Instanz allein im Streit stehende Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte zu entscheiden, sondern im vorliegenden Berufungsverfahren -- auch ohne eine entsprechende Vorentscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und entsprechendem Antrag der Kläger -- auch darüber zu befinden, ob ihnen gegen die Beklagte ein Anspruch auf Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) zusteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1992 -- BVerwG 9 C 59.91 --, EZAR 232 Nr. 3 und vom 19. März 1992 -- BVerwG 9 B 235.91 --; so auch die ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. beispielsweise Urteil vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 --).

    Der Senat ist in zurückliegenden Entscheidungen auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt, daß die Stellung des Asylantrages im Ausland für einen iranischen Asylbewerber selbst nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Repressalien bei Rückkehr in das Heimatland begründet (vgl. Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --, vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 --, vom 21. Oktober 1991 -- 13 UE 1629/88 --).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 -- und vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 -- sowie zuletzt Urteil vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 --).

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Der Senat ist in zurückliegenden Entscheidungen auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt, daß die Stellung des Asylantrages im Ausland für einen iranischen Asylbewerber selbst nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Repressalien bei Rückkehr in das Heimatland begründet (vgl. Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --, vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 --, vom 21. Oktober 1991 -- 13 UE 1629/88 --).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 -- und vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 -- sowie zuletzt Urteil vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 --).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Diese subjektiven Nachfluchtgründe sind wegen des Fehlens des von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzten kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt asylrechtlich relevant (§ 28 AsylVfG; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 74, 51).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Die für die eigene Verfolgung des Familienmitglieds streitende Vermutung kann nur auf Grund besonderer Umstände, deren Darlegung und Nachweis der Beklagten obliegt, als widerlegt gelten, etwa wenn erkennbar ist, daß es sich bei den Übergriffen gegen Angehörige politisch Verfolgter um atypische Einzelfälle gehandelt hat, die sich nicht wiederholt haben (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 -- BVerwG 9 C 35.84 --, NVwZ 1986, 487 und vom 13. Januar 1987 -- BVerwG 9 C 53.86 --, BVerwGE 75, 304 (312, 313)).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Eine Rolle spielen kann auch die Frage, ob und inwieweit Familienangehörige von Verfolgten, soweit sie im Land zurückbleiben oder dorthin zurückkehren müssen, in die Gefahr geraten können, daß der Verfolgerstaat sich ihrer geiselähnlich bedient, um auf den Angehörigen Druck auszuüben (BVerwG, Urteil vom 27. April 1982 -- BVerwG 9 C 239.80 --, BVerwGE 65, 245 (249)).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Einer solchen Gefährdungslage muß, selbst wenn diese für jeden einzelnen Angehörigen der betreffenden Gruppe noch nicht die Besorgnis rechtfertigt, selbst jederzeit von Verfolgungsmaßnahmen betroffen zu werden, Rechnung getragen werden, um das Phänomen politischer Verfolgung sachgerecht zu erfassen und tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslagen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts verkürzenden Weise zu mißachten (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 233; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 -- BVerwG 9 C 154.90 --).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Diese Personen sind schon dann als Asylberechtigte anzuerkennen, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (BVerwG, Urteil v. 25. September 1984 -- BVerwG 9 C 17.84 --, BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90
    Hierbei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen (§ 77 Abs. 1 AsylVfG), wobei es einer über einen absehbaren Zeitraum ausgerichteten Prognose der sich für den Asylbewerber ergebenden Verfolgungssituation bedarf (BVerwG, Urteil v. 24. April 1979 -- BVerwG 1 C 49.77 --, Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 13; Urteil v. 31. März 1981 -- BVerwG 9 C 286.80 --, EZAR 200 Nr. 3).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

  • BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74

    Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid -

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91

    Asylberechtigung - Familienasyl - Widerruf der Asylberechtigung - Politische

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1997 - A 12 S 1467/95

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit allein wegen

    Allerdings geht der Senat in Fortführung der Rechtsprechung des 14. Senats (Urteil vom 29.10.1992 - A 14 S 725/91) davon aus, daß allein die Stellung eines Asylantrags als Nachfluchtgrund in Deutschland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu politischer Verfolgung im Iran führt (ebenso: OVG Schleswig, Beschluß vom 15.02.1995 - 2 L 127/95; OVG Münster, Urteil vom 17.12.1992 - 16 A 10141/90; OVG Hamburg, Urteil vom 11.05.1995, Bf V 24/94; Hess.VGH, Urteil vom 30.11.1992 - 13 UE 441/90).

    Im vorliegenden Einzelfall der Kläger führt aber die angegebene exilpolitische Tätigkeit für die Volksmudjaheddin in Verbindung mit den weiteren besonderen Umständen zur Verfolgungsgefahr (vgl. zur Annahme einer beachtlichen Verfolgungsgefahr: VGH Bad.Württ., Urteil vom 29.10.1992 a.a.O.: Bei exilpolitischer Tätigkeit durch Verteilung von Informationsmaterial gegen das Regime; OVG Saarlouis, Urteil vom 31.03.1992 - 9 R 14/92: Bei Mitgliedschaft bei Monarchisten mit Demonstrationsteilnahme und Flugblattverteilung; OVG Hamburg, Urteil vom 11.05.1995, Bf V 24/94: Bei für Außenstehende erkennbarem Tätigwerden gegen das iranische Regime; Hess.VGH, Urteil vom 30.11.1992 a.a.O.: Wenn in der Person des Rückkehrers begründete weitere - d.h. über Asylantrag hinaus - Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen iranischer Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen).

  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten,

    1 2002, 10, vom 18.5.2001 - 6 A 1841/01.A - vom 6.8.2001 - 6 A 3082/01.A -, vom 20.8.2001 - 6 A 3272/01.A - und vom 3.8.1998 - 9 A 1496/98.A - Nds. OVG, Urteil vom 26.10.1999 - 5 L 3180/99 - und Beschluß vom 17.4.1998 - 5 L 4602/97 - BayVGH, Beschlüsse vom 25.4.1996 19 AA 96.30865 - und vom 5.3.1999 - 19 ZB 99.30478 - HessVGH, Urteile vom 27.1.1992 - 13 UE 567/89 - und vom 30.11.1992 - 13 UE 441/90 - VG Karlsruhe, Urteile vom 6.9.2001 - A 6 K 10121/01 - und - A 6 K 10135/01 - VG Koblenz, Urteil vom 26.11.1999 - 8 K 3448/98.KO - VG Bremen, Entscheidungen vom 19.9.1996 - 3 AS 99/93 -, vom 7.11.1996 - 3 AS 88/94 - und vom 24.11.1998 - 3 K 23125/96.A - VG Gießen, Urteil vom 3.4.1996 - 3 E 10933/96 - VG Berlin, Urteil vom 9.11.1992 - 2 A 21.90 -, NVwZ-RR 1993, 445 (Leits.) schließt sich der erkennende Senat dieser Einschätzung im Kern an.
  • VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 5 K 12500/96

    Anerkennung einer iranischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens als

    Diese Einschätzung, die der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vgl. nur Urteil vom 30. April 1992 - 16 A 1193/91.A - S. 14 ff. UA, und Beschluss vom 28. September 1998 - 9 A 4328/98.A - S. 13 f. BA, sowie anderer Oberverwaltungsgerichte entspricht vgl. Schleswig-Holsteinisches - SH - OVG, Urteil vom 30. Januar 1998 - 2 L 1/95 - S. 20 ff. UA, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 1997 - A 12 S 1467/95 - S. 12 f. UA, Hessischer - Hess. - VGH, Urteil vom 30. November 1992 - 13 UE 441/90 - S. 35 ff. UA.
  • VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für Christen

    Dieser spätere Asylantrag weist regelmäßig -und so auch hier- keine unmittelbare Verbindung mehr zu der (gemeinsamen) Flucht aus dem Heimatland auf, an die der Gesetzgeber durch die Normierung enger zeitlicher Grenzen für die Zuerkennung des Familienasyls angeknüpft hat, sondern wird häufig auf erst später eingetretenen Gründen beruhen, die eine Asylanerkennung ohne die Feststellung der materiellen Anerkennungsvoraussetzungen im Falle des betreffenden Familienangehörigen nicht rechtfertigen (vgl. zu alledem Hess.VGH, Urteil vom 30.11.1992 -13 UE 441/90-; GK-AsylVfG, Rd.Nr. 50 zu § 26).
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